Sie können mich direkt und ohne Überweisung aufsuchen.
Mit der Approbation und dem Eintrag im Arztregister der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen habe ich die staatliche Genehmigung, Patienten psychotherapeutisch zu behandeln.
Das bedeutet für Sie, dass Sie meine Leistungen bei den Privaten Krankenversichungen und der Beihilfe in Rechnung stellen können. Sie können ohne weitere Vorbereitung einen Termin mit mir vereinbaren.
Gesetzlich Krankenversicherte können im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens mit ihrer Krankenkasse abrechnen, wenn Sie bei einem Psychotherapeuten mit Kassensitz keinen freien Therapieplatz finden. Aufgrund der Versorgungslage und üblichen Wartezeiten von mehr als 3 Monaten ist das Kostenerstattungsverfahren eine hilfreiche Alternative für einen zeitnahen Therapiebeginn.
In diesem Fall berate ich Sie gerne über den Ablauf und stelle Ihnen Antragsformulare zur Verfügung.
Selbstzahler
Sie können die Kosten Ihrer Psychotherapie auch selbst tragen. In diesem Fall muss Ihre Versicherung keine Nachricht von Ihrer Psychotherapie erhalten. Das Honorar berücksichtigt die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) und beträgt derzeit 92,50 Euro pro Therapiestunde (50 Minuten).