Psychotherapeutische Praxis Dipl.-Psych. Heike Stein
Psychotherapeutische PraxisDipl.-Psych. Heike Stein

Gesetzlich Versicherte

Kostenerstattung Gesetzliche Krankenkassen

 

Damit Sie nicht auf einen Therapieplatz warten müssen, erstatten die Krankenkassen die Kosten der Tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie auch bei Therapeuten ohne Kassenzulassung.

 

Sie können also meine Leistungen im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens Ihrer Krankenkasse in Rechnung stellen. Dazu brauchen Sie

 

  1. Eine dringliche Therapieempfehlung von Ihrem Hausarzt

  2. Fünf Anrufe bei Psychotherapeuten mit Kassensitz, die keinen Therapieplatz oder Wartezeiten von 3 Monaten haben.

  3. Meine Zusage zur sofortigen Behandlungsmöglichkeit

 

Nach §13 (3) des SGB V ist Ihre Krankenkasse dazu verpflichtet, die entstandenen Kosten einer Therapie auch bei einem nicht kassenzugelassenen Therapeuten (Vertragsbehandler) zu übernehmen. Mit dem geringen Aufwand von 5 erfolglosen Anrufen bei Psychotherapeuten mit Kassensitz können Sie eine Kostenübernahme erwirken.

 

Ich begleite Sie gerne bei der Beantragung der Kostenerstattung.

 

Aktuelle Informationen, Handlungsanleitung und Musteranschreiben finden Sie vorab im Ratgeber Kostenerstattung der Bundespsychotherapeutenkammen, den Sie hier herunterladen können.

BPtK_Ratgeber_Kostenerstattung.pdf
PDF-Dokument [239.8 KB]

Hier finden Sie mich :

 Praxis

    Dipl.-Psych. Heike Stein
Psychologische Psychotherapeutin

Am Wolfsloch 17
61381 Friedrichsdorf

Kontakt :

Sie erreichen mich

am besten während meiner telefonischen Sprechstunde

montags von 13-14 Uhr

 

Festnetz: 06175 798638

Mobil: 0160 98756663

 

oder nutzen Sie mein Kontaktformular

 

 

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