Kostenerstattung Gesetzliche Krankenkassen
Damit Sie nicht auf einen Therapieplatz warten müssen, erstatten die Krankenkassen die Kosten der Tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie auch bei Therapeuten ohne Kassenzulassung.
Sie können also meine Leistungen im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens Ihrer Krankenkasse in Rechnung stellen. Dazu brauchen Sie
Eine dringliche Therapieempfehlung von Ihrem Hausarzt
Fünf Anrufe bei Psychotherapeuten mit Kassensitz, die keinen Therapieplatz oder Wartezeiten von 3 Monaten haben.
Meine Zusage zur sofortigen Behandlungsmöglichkeit
Nach §13 (3) des SGB V ist Ihre Krankenkasse dazu verpflichtet, die entstandenen Kosten einer Therapie auch bei einem nicht kassenzugelassenen Therapeuten (Vertragsbehandler) zu übernehmen. Mit dem geringen Aufwand von 5 erfolglosen Anrufen bei Psychotherapeuten mit Kassensitz können Sie eine Kostenübernahme erwirken.
Ich begleite Sie gerne bei der Beantragung der Kostenerstattung.
Aktuelle Informationen, Handlungsanleitung und Musteranschreiben finden Sie vorab im Ratgeber Kostenerstattung der Bundespsychotherapeutenkammen, den Sie hier herunterladen können.