Leistungserstattung Private Krankenversicherung |
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In der Regel übernehmen die privaten Krankenver-sicherungen die Kosten, die im Rahmen einer Psycho-therapie entstehen. Welche Anzahl an Sitzungen erstattet wird und in welcher Höhe dies geschieht, ist in Ihrem Versicherungsvertrag festgelegt.
Informieren Sie sich bei Ihrer Versicherung, welche Leistungen übernommen werden und lassen Sie sich die nötigen Formulare für die Beantragung der Psychotherapie zuschicken.
Gern bin ich Ihnen hierbei behilflich. Das Honorar wird nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP), Ziffer 861, 2,3 facher Satz, derzeit 92,50 Euro pro Therapiestunde (50 Minuten) berechnet . |
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